Nach Einsicht in die bei der
Psychologenkammer hinterlegten Bescheinigungen der abgeschlossenen
Studien und des Beschlusses des Vorstandes der Psychologenkammer
der Provinz Bozen Prot. Nr. 41/97 vom 10.11.97 wurde bescheinigt,
daß ich, eingetragen im Berufsverzeichnis mit der Nr. 135,
zur
Ausübung der
Psychotherapie befähigt bin. |